Die Evangelische Kirche A. B. in Rumänien (EKR) wurde – wie alle Glaubensgemeinschaften des Landes – von der herrschenden Rumänischen Kommunistischen Partei (RKP) als Institution eingestuft, die der atheistischen, totalitären Politik im Wege stand; zudem war sie eine identitätsfördernde und die Gemeinschaft sichernde Einrichtung der Siebenbürger Sachsen. Sie behinderte die Integration der deutschen Minderheit in den kommunistischen Transformationsprozess der Gesellschaft. Ziel der RKP war deshalb die Gleichschaltung der EKR: Die Richtlinien gab die RKP vor, als Instrumente für deren Umsetzung dienten die Kultusoberbehörde und der Geheimdienst Securitate.

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