Forschungspreis für Personengeschichte

Das Institut für Personengeschichte in Bensheim schreibt für das Jahr 2018 erneut einen Forschungspreis aus, der alle zwei Jahre verliehen wird.
Mit diesem Preis soll eine herausragende wissenschaftliche Monographie aus dem Bereich der prosopographischen, biographischen oder genealogischen Forschung ausgezeichnet werden. Die Arbeit sollte in deutscher Sprache abgefasst und kann thematisch in jeder historischen Region Europas verortet sein. Für die historische Zeitstellung ist keine Begrenzung vorgesehen. Die Teilnahme ist offen, eine Beschränkung auf wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten besteht nicht.
Der Preis ist mit 5.000 EUR dotiert.

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Doktoratsstipendium für Mitteleuropäische Geschichte

Das Doktoratskolleg an der Fakultät für Mitteleuropäische Studien der Andrássy Universität Budapest schreibt Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden unter dem Generalthema „Bruchlinien mitteleuropäischer Geschichte im 18., 19. und beginnenden 20. Jahrhundert“ aus.

Dissertantinnen und Dissertanten, die für bis zu vier Jahre Mitglied des Doktoratskolleg werden wollen und deren Dissertationsprojekt sich innerhalb des Rahmenthemas bewegt, werden eingeladen sich unter Einreichung

  • eines Lebenslaufes,
  • einer Kopie der Abschlusszeugnisse aus dem für ein Dissertationsstudium berechtigenden Erststudium,
  • sowie eines maximal fünfseitigen Dissertationskonzepts zu bewerben.

Akademisches Förderprogramm 2017–2020 des BKGE

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert Projekte zur Erforschung und Präsentation von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Wechselwirkungen mit den Nachbarkulturen.
Ausgeschrieben wird ein wissenschaftliches Förderprogramm für Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit zwei inhaltlichen Schwerpunkten:

1. Objekt – Material – Kultur: Dokumentation und Erforschung des materiellen Kulturerbes der Deutschen im östlichen Europa
Gegenstand und Ziel der Förderung:
Die Ausschreibung möchte Projekte anregen, die sich unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Diskurse mit der materiellen Überlieferung der Deutschen im östlichen Europa beschäftigen. Dazu zählen Archiv- und Buchbestände, Ego-Dokumente und Nachlässe ebenso wie Baudenkmäler, Objekte der Kunst und des Kunsthandwerks oder Gegenstände der Alltagskultur.
Erwünscht sind Dokumentationen als wissenschaftliche Grundlagenwerke, Forschungsvorhaben sowie Projekte, die sich mit Fragen der Erhaltung und Sicherung materiellen Kulturguts befassen.
Mögliche Fragestellungen zielen u. a. auf die mit den Objekten verbundenen Akteure und sozialen Praktiken, ihren Charakter als Zeichen, ihre Überlieferungsgeschichte und deren jeweilige gesellschaftliche, politische und rechtliche Kontexte (Marginalisierung, Wiederentdeckung). Innerhalb dieses Rahmens ist das Förderprogramm inhaltlich und chronologisch offen.
Die Ausschreibung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den geschichts-, kultur- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen.

2. Deutsch-jüdische Lebenswelten im östlichen Europa
Gegenstand und Ziel der Förderung:
Deutsche und Juden lebten im östlichen Europa jahrhundertelang in komplexen Wechselbeziehungen, die geprägt waren von Austausch, Akzeptanz und Akkulturation, aber auch von religiösen Vorbehalten, Restriktionen und Verfolgungen.
Ziel des Förderprogramms ist es, sowohl die Beziehungsgeschichte von Deutschen und Juden sowie auch deutsch-jüdische Lebenswelten im östlichen Europa von ihren Anfängen im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit bis in die Gegenwart zu erforschen. Dies umfasst auch das Weiterleben deutsch-jüdischer Kultur in Emigration und Exil sowie die Erinnerungskultur.
Die Ausschreibung soll geschichts-, kultur- und sozialwissenschaftliche Projekte, unter anderem zu Aspekten der Religiosität, des gesellschaftlichen Lebens, der materiellen Kultur und der bildenen Künste, der Literatur und Publizistik, der Politik und der Wirtschaft, anregen.

Gefördert werden insbesondere Vorhaben,
– die sich an den Fragestellungen und Methoden aktueller Wissenschaftsdiskurse orientieren,
– die in internationaler Kooperation (vornehmlich mit Partnern im östlichen Europa) durchgeführt werden,
– die als Online-Projekte und/oder als Digitalisierungsvorhaben konzipiert sind, – die einen Beitrag zur wissenschaftlichen Nachwuchsförderung enthalten (universitäre Qualifikationsarbeiten, einschließlich Dissertationen, werden allerdings nicht berücksichtigt),
– die in die allgemeine Öffentlichkeit hineinwirken.

Förderumfang:
Zuwendungsfähig sind die zur Durchführung des Projektes notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang. Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 80.000,- EUR gefördert werden.

Antragstellung:
Anträge können von deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass
– die formalen und rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung des geplanten Vorhabens mit der jeweiligen Institution abgeklärt wurden;
– die Institution Geschäftsräume und eine angemessene Sachmittelgrundausstattung für die Durchführung des Projektes zur Verfügung stellt;
– die Bewirtschaftung der Projektmittel über die Drittmittelstelle der Institution erfolgt;
– am Projektende überprüfbare Ergebnisse vorgelegt werden.

Fristen:
Die Bewerbungsfrist für das Akademische Förderprogramm endet am 15. Juni 2017. Eine Förderentscheidung erfolgt bis Mitte September 2017. Eine positive Entscheidung vorausgesetzt, kann die Förderung frühestens zum 1. November 2017 beginnen und endet spätestens am 30. April 2020.

Die Anträge sind einzureichen bei:

Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkge@bkge.uni-oldenburg.de
http://www.bkge.de

Die Antragsformulare und eine Übersicht über die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Homepage des BBundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa.

Förderentscheidung:
Die Entscheidung trifft die BKM auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Begutachtung. Bewilligungsbescheide werden durch das Bundesverwaltungsamt erstellt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.