Am 18. Juli 2025 trafen sich Leiterinnen und Leiter der Kultureinrichtungen im Förderbereich des § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) mit Dr. Bernd Fabritius, dem zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 wurde die Zuständigkeit für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (Kulturförderung nach § 96 BVFG) aus dem Geschäftsbereich des BKM dem BMI übertragen. In einem sehr konstruktiven und offenen ersten Gespräch wurden gemeinsam mit der zuständigen Fachabteilung des BMI Grundzüge künftiger Arbeit sowie offene Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Organisationserlasses besprochen.

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